Logopädie am Rahlstedter Dorfplatz
In der Logopädie behandeln wir Menschen jeden Alters mit Sprach- Sprech,- Stimm-und/ oder Kau -und Schluckstörungen.
Wie und wo erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Logopädische Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Verordnungen, sog. Heilmittelverordnungen stellen Kinderärzte, HNO Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Pädaudiologen und Hausärzte aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung beginnen sollte.
Nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit Ihrem Arzt auf und bitten Sie um eine logopädische Heilmittelverordnung.
Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Rezeptwertes. Weiterhin fallen € 10,- Rezeptgebühr pro Verordnung an. Sind Sie chronisch erkrankt, können Sie sich von einer Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreien lassen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder informieren Sie sich unter www.heilmittelkatalog.de (externe Website).
Terminvereinbarung
Aus organisatorischen Gründen möchten wir Sie bitten, Ihre Termine telefonisch mit uns zu vereinbaren. Tel. 040 – 675 90 668.